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Jahrbuch der Arbeitsgemeinschaft Schwansen, Amt Hütten, Dänischwohld

Published: Eckernförde, 1936-1941. (ZDB-ID: 5687573)

Volume 2, 1937, pp. 64-75

"Landhandwerker im Kreise Eckernförde während der ersten hälfte des 18. Jahrhunderts" von Christian Kock in Norby

Die urkundlichen Unterlagen zu nachstehenden Ausführungen stammen, soweit sie das Amt Hütten betreffen, aus Akten des Staatsarchivs in Kiel, auf die Herr Staatsarchivrat Dr. Hoffmann mich verwies. Sie sind entnommen aus C XIII, Nr. 1625 für die Jahre 1711/1713, aus A XXIV (Hüttener Amtsrechnungen) für das Jahr 1718. Hinsichtlich der adeligen Güterdistrikte Schwansens und Dänischwohlds sowie des schleswigschen Domkapitel=Distrikts, Vogtey Kosel, verdanke ich das Quellenmaterial Herrn Rektor i. R. Willers Jessen in Eckernförde, der mir aus dem Eckernförder Stadtarchiv die Handwerkerlisten aus dem zuletzterwähnten Landgebieten zugänglich machte. Für die allgemeinen Einleitungen wurde vielfach benutzt: Hähnsen, Fritz, die Entwicklung des ländlichen Handwerks in Schleswig-Holstein (Quellen und Forschungen zur Geschichte Schleswig-Holsteins. Herausgegeben von der Gesellschaft für Schleswig-Holsteinische Geschichte, 9. Band. Leipzig 1923).

Seit dem Mittelalter ist die Stadt der Hauptsitz des Handwerks, teils durch die Gewährung besonderer Vorrechte an sie von seiten der Landesherren, teils durch die bessere Entfaltungsmöglichkeit des Handwerks inmitten der dichteren Bevölkerung der Stadt. Vielfach bestimmte eine die Stadt umhegende Bannmeile das Gebiet, in dem sich sein handwerker niederlassen durfte, der nicht der jeweiligen Handwerkerzunft innerhalb der Stadt eingeliedert war. Mit einer gewissen Eifersucht überwachten Zünfte und Stadtregiment die Innehaltung der Bestimmungen über die Bannmeile, die nicht selten sogar verdoppelt, ja, verdreifacht wurde. Durch das Bannmeilenrecht übten die Städte einen einfluß aus, der von dem platten Lande oft als Herrschaft empfunden wurde. Seit Ausgang des Mittelalters regte sich in der ländlichen Bevölkerung ein Widerstand gegen die Bevormundung durch die Stadt, der sich in gewerblicher Hinsicht hauptsächlich in einer zahlreicheren Ansiedlung von Handwerkern auf dem Lande äußerte. In Schleswig-Holstein wurde dieses Streben nach wirtschaftlicher Befreiung von den Städten rechtlich noch gefördert durch die seit 1615 einige Jahre in dem königlichen und herzoglichen Anteil eingeführte Beseitigung der öffentlich-rechtlichen Stellung der Handwerksämter, die durch Aufhebung des Zunftzwanges einem Zustand der Gewerbefreiheit gleichkam. Ein paar Beispiele aus dem damaligen Gute Saxtorf mögen als Beleg zum Vorhergehenden dienen und zeigen, wie auf dem Lande sich Gewerbetreibende anzusiedeln begannen, die dort im 17. Jahrhundert nicht geduldet wurden: 1548 war der "Lichtenmaker" (Lichtgießer) Nicolai zugleich Küster in Riseby. 1686 arbeiten und wohnten zu Kasmark, damals einem Dorf von 7 Hufen und 2 Wurtsitzen, die "Lirendreyer" (Orgeldreher) Jens und Jochen Axel, Vater und Sohn, und an wechselnden Orten, in Loose, Basdorf, Schulenkrug, der "Lirendreyer" Jens Laurs, +22.7.1709, seine Frau Sinnete + 28.2.1711. 1686 war in Loose ein Büchsenmacher (Waffenschmied) Hans Cordt tätig.

Die zahlreichen, verheerenden Kriege im 17. Jahrhundert bedeuteten für die Städte eine Zeit des Niedergangs. Handel und Wandel stockten; die Steuerkraft erlahmte, und vielfach erlosch sie ganz. Sie zu heben und den Städten neues Leben zuzuführen, stellten sich die Landesherren um den Abschluß des 17. und den Beginn des 18. Jahrhunderts, die bisher durchweg eine Politik des behutsamen Ausgleichs zwischen städtischem und ländlichem Handwerk betrieben hatten, entschieden auf die Seite der Zünfte. Im königlichen Anteil des Landes bestimmte die "Constitution wegen Abstellung bürgerlicher Nahrung und Hantierung auf dem Lande" vom 2. August 1686 das Bannmeilenrecht. Es sollte auf der Geest 2 Meilen, in der Marsch eine Meile betragen. Innerhalb dieser Bezirke sollten auf dem Lande keine andern Handwerker als Grobschmiede, Rademacher, Böttcher, Bauernschneider und Bauernschuster wohnen. Alle andern Handwerker im Bannmeilenbezirk sollten entweder ihr Handwerk aufgeben oder in die Städte ziehen. In ähnlicher Weise ging die herzoglich gottorfische Regierung durch einen Befehl vom 6. August 1708 vor. Doch beschränkte man im herzoglichen Gebiet das Bannmeilenrecht auf eine Meile. Den davon betroffenen Handwerkern wurde aufgegeben, binnen einem Jahre in die Stadt zu ziehen. 1711 am 8. April endlich kam eine "Gemeinschaftliche Verordnung wegen Abstellung der bürgerlichen Nahrung auf dem Lande" von königlicher und herzoglicher Regierung heraus, die bis zur Einführung der Gewerbesreiheit in preußischer Zeit das gewerbliche Grundgesetz bildete. Rechtsgültig war die Verordnung besonders für die sog. gemeinschaftlichen Distrikte, bei uns also für Schwansen und Dänischwohld. In unserm Geestlande wurde das Bannmeilenrecht auf 3 Meilen im Umkreise der Stadt festgelegt. Hier sollte kein Handel und Wandel getrieben werden. Innerhalb dieses verbotenen Gebietes durften für jedes Kirchspiel oder jedes adelige Gut nur je 1 Rademacher, 1 Grobschmied, 1 Bauernschneider und 1 Bauernschuster ihr Handwerk treiben. Sie sollten nicht mit ihren Waren auf die Jahrmärkte ziehen, noch solche in den Städten zum Verkauf bringen, auch nicht für Leute außerhalb ihres Bezirks Waren anfertigen.

Die praktische Durch führung der Verordnung scheiterte trotz energischer Strafandrohung und Ausführungs-bestimmungen. Gegenüber dem Andrängen der Prälaten und der Ritterschaft traten die Landesherren den Rückzug an. Noch im Jahre 1711 wurden außer den schon zugelassenen Handwerkern jetzt auch noch Zimmerleute, Böttcher und Leinweber auf den Dörfern zugelassen, soweit sie als Leibeigene oder Fremde häuslich angesessen waren. Weiter hieß es: "Diejenigen aber, so etwa nicht vermögend, ihre auf dem Land habende eigene Häufer zu verkaufen und zu verlassen, auf ihre Lebzeit gegen eine gewisse Abgift an die nächstgelegene Stadt, unter billiger Moderierung der Amtsleute und Obrigkeiten jedes Orts, verbleiben mögen."

Wir Nachlebenden haben der Wirtschaftspolitik damaliger Regierungen genaue Nachweisungen zu verdanken über die in den einzelnen Landgemeinden wohnenden Handwerker. Diese Nachweisungen bilden eine beachtliche Quelle für Familienforschung, zumal sie weiter zurückreichen als mancherorts die Kirchenbücher. Auch in volkskundlicher und kulturgeschichtlicher Hinsicht geben sie einige Fingerzeige. Die beiden Verzeichnisse aus dem Amte Hütten von 1711/13 sowie 1718 spiegeln deutlich die von Jahr zu Jahr sich steigernde Notlage und Verarmung der Bevölkerung während des Nordischen Krieges wider. Bei der letztgenannten Uebersicht ist zu beachten, daß manche Eintragungen in der 4. Spalte erst 1713 erfolgten.

Nach dem Nordlischen Kriege hat König Christian VI. sich durch eine Statthalterverfügung vom 13. Sept. 1733 erneut mit den Handwerkerverhältnissen auf dem Lande befasst und die alten Bestimmungen eingeschärft. Die neue Verfügung, die für unsern gesamten Kreis Eckernförde maßgebend war, enthielt die einschränkende Bestimmung, "daß die auf dem Lande in den verbotenen Distrikten einmal befindlichen Handwerker zu dulden, jedoch dahin zu sehen, daß keine mehrere allda sich niederlassen." Von Jahr zu Jahr mußte jede Obrigkeit eine Liste der Gewerbetreibenden einreichen nach folgendem Schema:

1. 2. 3. 4.
Welche d. 1. Aug. 1733 sich in dem würcklichem Cl/r/xcercitio ihrer Profession und bürgerlichen Nahrung erfunden. Welche und wieviel davon abgegangen. Welche sich seit dem 1. Aug. 1733 etwa von neuem niedergesetzet. Wie hoch die würckliche Anzahl der gegenwärtigen Landhandwerker und Nahrungtreibenden sich überhaupt bestrecke.

Die untenstehenden Nachweisungen aus den adeligen Gütern sind solchen Listen entnommen.

Sowohl hinsichtlich des Amtes Hütten als auch der adligen Distrikte erscheint in den Verzeichnissen dem unbefangenen Auge des Lesers das Nachteilige beim einzelnen Gewerbebetrieb stärker hervorgekehrt als das Vorteilhafte. Diese Erscheinung erklärt sich. wohl aus dem Bestreben der einzelnen Obrigkeiten, die Gewerbetreibenden ihres Distrikts möglichst vor den Zugriffen der Zünfte zu schützen und den Werkbetrieb des Einzelnen als geringfügig und bedeutungslos darzustellen.

A.

Staatsarchiv Kiel C XIII, Nr. 1625.

Designatio derer Hüttener Ambts-Eingesessene, so Handwerckere senn sollen, wie selbige den 4. Oktobris 1711 bey verlangter Wegbringung der Handwercker von dem Lande nach den Städten in Camera zu Gottorff übergeben worden.

Als

1.

2.

3.

4.

Eingesessene in: haben Handwercker ernähren sich sind respective contribuierende (1) und andere Insten.
Hummelfeldt:      
Jürgen Klinck ein Schuster häuret einige Ländereien und nähret sich von Schuhslicken giebet Contribution

[Footnote] 1) contribuierende Insten sind Kontribution, d.h. Steuern, zahlende Einwohner von Katen, die sie entweder im Besitz haben oder zu Häuer (Miete, Pacht) bewohnen.

Eingesessene in: haben Handwercker ernähren sich sind respective contribuierende und andere Insten.
Clauß Jahn Grob- und Kleinschmid hat auch gehäuerte Ländereyen bewohnt ein eigen. Hauß u. muß davon geben (d.h. Steuern bezahlen)
Junger Hinr. Goeß Rademacher ernähret sich von Tagelohn und ein bißchen Häuerland Inste
Otto Sohrt do. brauchet es wenig u. ist diesen Sommer Schütter (1) gewesen Häuer - Inste
Ernst Schwenn Weber Die Arbeit bestehet meist in groben Hauß-Manns-Leinen und sien meistes Brodt suchet er mit Taglohn Häuer - Inste
Osterbuy:      
Henning Jeß Rademacher ist gantz ungesund hat ein kl. Häußgen, itzund todt (1713.10.11)
Andreas Aßmus do. braucht es wenig hat ein eigen Hauß u. giebet Contribution
Jürgen Jeß ein Schneider ernähret sich meistens von Taglohn do.
Hinrich Peter ein Grobschmied hat wenig zu thun bewohnet ein eigenes kleines Hauß
Hinrich Wendt ein Zimmerer brauchet es nicht mehr ist ein Taglöhner und dröschet itzund in Dithmarschen wohnen zu Häuer
Jürgen Greve ein Rademacher brauchet es wenig u. ist Taglöhner wohnen zu Häuer
Freidrich Sommer ein Schneider ist daben ein Schulmeister wohnen zu Häuer
Joh. Meyenburg ein Schneider ist schwindfüchtig ung fast immer bettlägerig wohnen zu Häuer - itzund todt (10.11.1713)
Strepel:      
Clauß Bohtmann ein Tischler gantz lahm u. gebrechlich, und er hat daben Grätz (Krätze) hat auch Ländereien v. Hütten hat ein eigen Hauß
Christ. Seemann sind Zimmerleute gebrauchen das Handwerk wenig, weiln sie eine Huefe angenommen Sind vorhin Insten gewesen
Heinrich Seemann sind Zimmerleute gebrauchen das Handwerk wenig, weiln sie eine Huefe angenommen Sind vorhin Insten gewesen
Detlef Seemann sind Zimmerleute gebrauchen das Handwerk wenig, weiln sie eine Huefe angenommen Sind vorhin Insten gewesen
Habuy:      
Timm Benn ein Schnieder ist dabey des Dorfs Schulmeister hat ein eigenes Häußgen

[Footnote] 1) Schütter-Flurschutze

Eingesessene in: haben Handwercker ernähren sich sind respective contribuierende und andere Insten.
Hans Thomßen ein Schneider auch ein Taglöhner itzund todt
Hans Seemann ein Zimmerm. Kan sich aber davon nicht ernehren, sondern Zaget (1) und kaufet Holz von Hohenlied (2) geringe Insten
Claus Tode ein Tischler brauchet das Handwerk wenig, sondern arbeitet vor Taglohn geringe Insten
Joachim Rühmann ein Schneider arbeitet beym Entrepreneur (3) geringe Insten
Gr. - Wittensee:      
Peter Jeß ein Weber ist ein alt gebrechlicher Mann geringe Insten
Jürgen Kuhr ein Rademacher auch kranck und gebrächlich geringe Insten
Rolff Kuhr do. ernähret sich meist von Taglohn geringe Insten
Jürgen Christensen ein alter Flicker die Frau gehet im Lande mit Weiß-Brodt und ernähret den Mann geringe Insten
Mattias Schüemann ein Grobschmid ein gantz schlechter Mann (4) geringe Insten
Hans Kuhr ein Rademacher hat es aber nicht recht gelernet, machet auch wenig neue Arbeit geringe Insten
Johann Näve ein Schnieder arbeitet mehrenteils vor Taglohn geringe Insten
Kl. - Wittensee:      
Otto Lensch ein Rademacher ist auch ein Decker u. sonsten ein gemeiner Taglöhner giebet Contribution
Bünstorff:      
Peter Schröder Grobschmid hat daben wüste HeufenLändereyen in Häuer do.; itzund todt (10.11.1713)
Johann Ploen Grob- und Kleinschmid - contribuiret
Ernst Wetke Schuster u. Alt Flicker ist sonsten ein Taglöhner geringe Insten
Jürgen Wetke do. mehrentheils ein Taglöhner geringe Insten; itzund todt (10.11.1713)
Bunge (Holzbunge):      
Ohl Detlef Möller Zimmerm. ein gantz alter Mann und ungefund contribuiret

[Footnotes] 1) Zaget - fägt, 2) adl Gut im Dänischenwohld, 3) Entrepreneur, französisch-Unternehmer, 4) ein gantz schlechter Mann, d. h. er versteht nicht viel vom Handwerk

Eingesessene in: haben Handwercker ernähren sich sind respective contribuierende und andere Insten.
Casper Lewald Mauermann ist mit am Ambte zu Rensburg (1), nähret sich auch von seinen Ländereyen bewohnt ein eigen Hauß
Claus Tiedemann Zimmerm. hat zwar recht gelernet, lebet aber meist vom Taglohn geringe Insten
Hinrich von Eisen Schneider alt und unvermögend geringe Insten; itzund todt (10.11.1713)
Damendorff:      
Clauß Peter Rademacher ist lahm, kann sich damit nicht ernehren, ist auch nur Böhnhoferey (2) geringer Inste
Leohnhard Pockel Rademacher ein Taglöhner und Dröscher hat ein kleines Häußgen
Hinrich Peter Schneider ein gantz alter unvermögender Mann etiam (ebenso) itzund todt (10.11.1713)
Ascheffel:      
Frenß Kruese Grobschmid hat Ländereyen von Hütten, wovon er sich ernehret ein eigen Hauß
Zum Dester Damm bey Damendorff:      
Clauß Plöhn Grobschmid hat selbst ein wenig Land, auch vom Pastorat Land gehäuret etiam (ebenso)
Jürgen Tambs Schneider verstehet nicht viel vom Handwerk ein eigen Hauß
Asmus Wehn Rademacher ist alt und kann fast nicht mehr arbeiten geringe Insten
Tobias Behmer Schneider arbeitet daben auch viel vor Taglohn geringe Insten
Clement Bothmann Tischler brauchet das Handwerk wenig, sondern samlet Lumpen vor Fämern (3) zu der Papier-Mühle eigen Hauß
Breckendorff:      
Claus Koll Zimmerm. haben HerrenLändereyen bewohnen eigene Häußer und contribuiren
Hinrich Dühr Rademacher haben HerrenLändereyen  
Hinrich Knutzen Zimmerm. haben HerrenLändereyen  
Clauß Frahm Grobschmid lebet von HäuerLändereyen hat ein klein eigen Hauß
Marx Bockmeyer do. hat nicht gelernet und lebet von HerrenLändereien contribuiret

[Footnotes] 1) Ist am Ambte in Rensburg, d. h. er gehörte dem Maureramte in Rendsburg an, 2) Böhnhoferey, d. h. betreibt das Handwerk, ohne es erlernt zu haben, 3) Fämern, d. h. Fäden, Fäferchen zur Papiergewinnung.

Eingesessene in: haben Handwercker ernähren sich sind respective contribuierende und andere Insten.
Clauß Schnack Grobschmid ist alt und ernähret sich womit er kann contribuiret
Owschlag:      
Peter Gosche Rademacher ernähret sich von Ackerwerk u. Taglohn hat ein eigen Hauß u. contribuiret
Christoph Stadera Schneider verstehet wenig vom Handwerk und ist vor seiner Profession zu rechnen geringer Inste itzund todt (10.11.1713)
Gübuy:      
Detlef Schwenn Rademacher mehrentheils ein Taglöhner hat ein kl. Häußgen
Fleckebuy:      
Peter Schmid Tischler haben von dem Herrn Tisch-Meister gehäuert ernähret sich mehrentheils von ein Taglohn haben eigene kleine Häußer
Detlef Öhlrich Tischler haben von dem Herrn Tisch-Meister gehäuert ernähret sich mehrentheils von ein Taglohn haben eigene kleine Häußer
Peter Öhlrich Tischler haben von dem Herrn Tisch-Meister gehäuert ernähret sich mehrentheils von ein Taglohn haben eigene kleine Häußer
Detlef Hintze Zimmerm. lebet von ein Taglohn und ist mit unter den privilegirten Spiel-Leuten geringer Inste
Adolf Voigt Grobschmid hat daben Land gehäuret wohnet in dem Ambisgebäude
Hollm:      
Hinrich Tietje Rademacher lebet mehrentheils von Taglohn ein eigen Kl.-Hauß
Götebuy:      
Christ. Danendahl Schneider ernehret sich von Ackerbau, Fischen u. Taglohn haben eigene Häußer und contribuiren
Marx Otto Tischler hat von den AmbtsLändereyen in Häuer und ist sonsten ein Taglöhner haben eigene Häußer und contribuiren
Detleff Blender Rademacher Taglohn das meiste geringer Inste
Borbuy:      
Simon Hack Gärtner hat wenig Nahrung Brodt ein eigen Hauß und contribuiret
Johann Chr. Heye Barbierer braucht aber die Profession nicht geringer Inste weggezogen
Marten Neise Tischler - ein eigen kl. Hauß
Timm Schröder Mauermann - geringer Inste
Gödert Kerbers Kässelträger (Kessel-händler) - ist nicht beständig, sondern bald hie, bald da
Söhren Asmuß alt Flicker Kan sich aber davon nicht ernehren geringe Insten
Aßmuß Söhren Handschuhmacher ist nur pauvre (1) Werk, thut die Wachen vor Taglohn (Nachwächter?) geringe Insten
Daniel N. Rademacher machet wenige Arbeit geringer Inste, weggezogen

[Footnote] 1) "pauvre", französisch = arm, elend.

Ist also bey vor angeführten Handwerckern zu notieren:

1. das fast die wenigsten von ihnen ihre professiones recht gelernet haben, sondern nur Stümpers seynd, von niemanden sonderlich gefordert werden, -

2. dieselbe sich auch mit ihren Professiones nicht ernehren können, sondern mit Ackerwesen, Taglohn und sonst ehrlichen Mitteln sich ernehren müssen.

Fleckebuy, den 10 ten November 1713.

B.

Staatsarchiv Kiel A XXIV (Hüttener Amtsrechnungen).

Stand des ländlichen Gerwerbebetriebes im Amte Hütten im Jahre 1718.

Krügern.
Otto Rehm zu Hütten
Johann Kruß zu Borbuy, der Mann todt, nicht zum besten
Rolff Jahn zu Hummelfeldt
Henning Syrich zu Owschlag
Detlef Peter in Damendorf, ein Vollhufner und in großen Restanten
Jürgen Benn in Habuy, nichts zu thun
Jacob Hoep in Bünstorf, contribuiret und hat Restanten
Timm Haß in Gr.-Wittensee, contribuiret und in Restanten
Frentz Langholtz in Osterbuy, contribuiret und in Restanten
Hanß Syrich in Bünge (Holzbunge), Halb-Hufner und nichts zu krügen
Clauß Schleet in Breckendorff. Umbstände wie vorhin
Hinrich Schleet in Klein-Wittensee, nichts zu krügen
Hanß Haß in Bistensee, im schlechten Zustand
Sehl. Clauß Schnacken Wittwe in Ascheffel. Volle Heufe und in Restanten.
Hinrich Syrich in Rambstorff, nichts zu krügen
Johann Broderus in Norbuy, wie vorhin
Sehl. Johann Bocken Wittwe in Esprehm, gantz arm
Johann Möller in Gübuy, wenig zu thun
Hanß Grohtkopp in Fleckebuy, Krüget und höckert vor sich.
Höckers.
Frentz Peter in Hummelfeldt, Hünerkäufer, brauchet es gar nicht mehr
Claus Kühl daselbsten, handelt ein Bißchen, hat nichts zu thun
Marx Grohtkopp daselbsten, handelt ein Bißchen, hat nichts zu thun

[Footnotes] 1) "pauvre", französisch = arm, elend, 2) "Restanten" = Rückstände an Steuern und Abgaben.

Claus Tambs, in Osterbuy, Hüner Käufer, brauchet es schon in 3 Jahren nicht mehr
Claus Kuhr in Gr. Wittensee, tauschet ab und zu ein alt Pferd, im schlechten Zustand
Johann Marten Moltzer in Bünstorff, gehet mit ein Tablet, (2) ist nimmer zu Hause, wie auch anitzo nicht
Claus Bohtmann in Strepel, Grützmacher, gantz alt und lahm
Hinrich Christian in Breckendorff, macht und verkauft Höltzerne Löffel und Schleve, ein abgedankter Soldat, gantz pauvre und bettelt.
Handwercken und Professiones.
In Borbuy:
Simon Haack, Gärtner, gantz pauvre
Hinrich Hinrichsen, Schiffszimmermann, ist schlecht
Jürgen Peetz, ein Tischer, arm
Marten Reisse, ein Tischer, gleichfalls
Asmus Hansen, Zimmermann, unvermögend und schlecht
Timm Schröder, Mauermann, schlecht und arm
Jürgen Greve, Schneider, todt, Frau nach Eckernförde gezogen
Sören Aßmussen, Schueslicker, alt, abgedankter Soldat und bettelt
Christoph Möller, Zimmermann, alt und gantz arm
Johann Schmidt, Weber, hat nichts zu thun
Hanß Kruß, Zimmermann, hat nichts zu thun
Jenß, Handschuemacher, gantz arm
Andres, Zimmermann, nichts zum besten
Silcke Kruesen, Webersche, allein, ist lahm und kann nicht arbeiten
Ein Koch in Siemon Haacken Hauß, ist erst gekommen
In Hummelfeldt:
Jürgen Klinck, Schuslicker, nur ein Taglöhner
Claus Jahn, Schmidt, ist gebrechlich
Ernst Schwenn, Weber, gehet mehrentheils vor Taglohn
Jürgen Pockel, Schneider, arbeitet gantz nicht mehr
Hinrich Goeß, Rademacher, arbeitet gantz nicht mehr
Otto Sohrt, Rademacher, gehet meist vor Taglohn
Carsten Goeß, Zimmermann, alt und schlecht, arbeitet garnicht
Wilhelm Krüger, Schuslicker, abgedankter Soldat und pauvre
In Osterbuy:
Andreaß Aßmuß, Rademacher, gantz pauvre
Hinrich Peter, Schmidt, vor 3 Jahren abgebrandt
Hinrich Wendt, Zimmermann, schlechte Wohnung
Jürgen Greve, Rademacher, lebet kümmerlich
Frentz Dieterich, Däcker (Strohdachdecker), alt und bettelt
Friederich Sommer, Schneider, hat nichts zu thun

[Footnote] 2) Tablet = Saitenbrett, Zither.

Thomas Räve, Rademacher, ein schlechter Häuer-Inste
Claus Bohtmann, Rademacher, ist schlecht une ein Anfänger
Hinrich Otto, Schneider.
In Habuy:
Timm Benn, ein Schneider, hat nichts zu thun
Hanß Seemann, Zimmermann, hat nichts zu thun
Clauß Reve, Schneider, ist arm
Clauß Koch, Tischler, hat nichts zu thun.
In Groß - Wittensee:
Claus Kuhr, Rademacher, ernähret sich kümmerlich
Sophia Goschen, Weberiche, arm, Wittwe
Johann Sieh, Schneider, hat nichts zu thun
Matthias Schüemann, Schmid, ist nur schlecht
Rolff Kuhr, Rademacher, arbeitet nicht, ist arm und schlecht
Elias Mylord, Bötger, ist immer kränklich
Hanß Kuhr, Rademacher, ist nur schlecht
Johann Gosche, Rademacher, ist nicht allezeit bey Verstand
In Klein - Wittensee:
Ol Otto Lensch, Rademacher, auch nur schlecht
Hanß Sick, Zimmermann, hat wenig zu thun.
In Bünstorff:
Peter Lantau, ein Schmidt, schlechten Vermögens
Johann Plöhn, ein Schmidt, schlecht
Claus Speck, ein halber Gliedsetzer oder Wundarzt, verstehet wenig davon
Jasper Wien, Schuster, schlechte Rahrung
Eggert Greven, Rademacher, wenig zu thun
Ernst Wetcke, Schuster, schlechter Häuer-Inste
Jochim Jasper, Tischler, soll die Profession gar nicht gebrauchen
In Bunge (Holzbunge):
Peter Möller, Rademacher, nichts zu thun
Peter Syrich, Rademacher, mehrentheils ein Taglöhner
Casper Ewald, Mauermann, ist alt und nichts zu thun
Detleff Hagge, Zimmermann, schlechten Vermögens.
In Damendorff:
Leohnhard Pockel, Rademacher, schlechten Vermögens
Johann Ramlau im Redder, ein Tischler, ist nur ein Taglöhner
Am Damm:
Johann Kruse, Schmidt, arm und schmiedet nicht mehr
In Ascheffel:
Daniel Bielfeld, Schneider, wenig zu thun
Claus Plöhn, Schmidt, all sein Gerähtschaft ihm gestohlen
Clemens Bohtmann, Tischler, nichts zu verdienen
Aßmuß Wehn, Rademacher, alt und schlecht
Tobias Behmer, Schneider, soll wenig arbeiten
Ahrend Ammon, Lumpensammler, wenig zum besten
In Breckendorff:
Hinrich Dühr, Rademacher, contribuiret und ist gantz pauvre
Claus Koll, Zimmermann, contribuiret, verdienet auch nichts
Marx Bockmeyer, Rademacher, contribuiret, auch wenig zu thun
Hinrich Knutzen, Zimmermann, auch wenig zu thun
Claus Frahm, Schmidt, schlechte Wohnung
Hans Staack, Zimmermann, schlechte Wohnung
Hinrich Bockmeyer, Schneider, arbeitet wenig
Timm Frahm, Rademacher, schlechter Häuer-Inste.

C.

Aus dem Eckernförder Stadtarchiv.

Handwerker und Nahrungtreibende in Schwansen und Dänischwohld sowie im schleswiger Domkapiteldistrikt, Vogtei Kosel, 1733/41.

Büstorf:
An Freyen:
1. Hans Hinrich Maeck (gespr, Maak), Tischler,
2. Johann Christopher Adam, Leineweber.
Leibeigene:
1. Jürgen Kock, Bauren-Schneider,
2. Tieß Carstensen, Krüger,
3. Peter Schween, Böttiger,
4. Jürgen Marten, Rademacher,
5. Christian Maß, Baurenschmied,
6. Peter Schween, Senior, ein Mauermann,
7. Borchert Beußen, ein Zimmermann,
8. Hanß Goeß (gespr. Goos), ein Drechsler.

Welche seit dem 1 ten Aug. 1733 sich Niedergelassen: 1. Matthias Rose, Bauren-Leinweber.

A. C. Graf v. Ahlefeldt.

Ornum:
An Freyen:
1. Cay Lorentz Bevensee, Zimmermann und Müller (Ornummühle),
2. Detlef Haamann, Krüger zu Messunde.
Leibeigene (alle in Missunde):
1. Claus Damlose, Bauren-Schneider,
2. Hans Maas, Bauren-Schuster,
3. Trineke Tieß, Leineweberin,
4. Frentz Mohr, Rademacher,
5. Cay Pier, Graß-Böttiger,
6. Johann Tießen, Tischler,
7. Claus Maß, Schmidt.

Welche und wieviele davon abgegangen: in Anno 1733 abgegangen der Krüger zu Messunde Detlev Haamann.

Welche seit dem 1. August 1733 sich etwa von Reuem niedergesetzet: Der Krüger Johann Asmussen zu Messunde hat Ao. 1733 wieder gehäuert.

A.C. Graf v. Ahlefeldt.

[END]


City, village, estate Jurisdiction City, district, noble estate Church parish
Ascheffel Amt Hütten Hüttenharde Hütten
Bistensee Amt Hütten Hüttenharde Bünsdorf
Borby Amt Hütten Hüttenharde Borby
Brekendorf Amt Hütten Hüttenharde Hütten
Bunge (Holzbunge) Amt Hütten Hüttenharde Bünsdorf
Bünsdorf Amt Hütten Hüttenharde Bünsdorf
Büstorf, Hof Schwansener Güterdistrikt Adl.Gut Büstorf Rieseby
Damendorf/Damm Amt Hütten Hüttenharde Hütten
Esprem Amt Hütten Hüttenharde Haddeby
Fleckeby Amt Hütten Amt Hütten/Hüttenharde Kosel
Groß and Klein Wittensee Amt Hütten Hüttenharde Bünsdorf
Güby Amt Hütten Hüttenharde Haddeby
Götheby Amt Hütten Amt Hütten/Hüttenharde Kosel
Haby Amt Hütten Hüttenharde Sehestedt
Holm Amt Hütten Amt Hütten/Hüttenharde Kosel
Hummelfeld Amt Hütten Amt Hütten/Hüttenharde Kosel
Missunde Schwansener Güterdistrikt Adl.Gut Ornum Kosel
Ornum, Hof Schwansener Güterdistrikt Adl.Gut Ornum Kosel
Osterby Amt Hütten Hüttenharde Hütten
Owschlag Amt Hütten Hüttenharde Kropp
Ramsdorf Amt Hütten Hüttenharde Kropp
Strepel ? ? ?